Archäologischer Forschungstaucher
Anmerkungen zur Aussetzung der Fortbildungs- und Prüfungsordnung für den „Archäologischen Forschungstaucher“ (AFT)
1997 setzte der Verband der Landesarchäologen (VLA) eine Empfehlung der Kommission für Unterwasserarchäologie (KUWA) um und etablierte ein für wissenschaftliches und technisches Personal offenes Fortbildungssystem für den Bereich „Unterwasserarchäologie“. Die Absolventen dieser Fortbildungsmaßnahme wurden als „archäologische Forschungstaucher“ (AFT) bezeichnet. Die Fortbildung zum AFT setzte die tauchsicherheitstechnische Qualifikation des geprüften Forschungstaucher (FT) der Kommission Forschungstauchen voraus und hatte das Ziel, den in der Unterwasserarchäologie arbeitenden Personen zusätzlich spezifisches fachliches Wissen zur Bergung und Dokumentation des unter Wasser befindlichen kulturellen Erbes zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund wurde in der entsprechenden Fortbildungs- und Prüfungsordnung festgelegt, dass nur Archäologische Forschungstaucher mit der Leitung von unterwasserarchäologischen Arbeiten betraut werden dürfen.
KUWA und VLA waren damals überzeugt, dass die Einführung des AFT nicht nur das Niveau in der Unterwasserarchäologie verbessern würde, sondern auch dass die AFT verbesserte Berufschancen innerhalb der Archäologie haben würden. Entsprechend wurde angenommen, dass es schnell zum Aufbau von Fortbildungseinrichtungen und einem breiten Angebot entsprechender Kurse sowohl in Norddeutschland als auch in Süddeutschland kommen würde.
Aus heutiger Sicht haben sich diese Erwartungen an den AFT nicht erfüllt; in den ersten Jahren nach der Einführung war das Interesse und die Akzeptanz bei Unterwasserarchäologen und Fortbildungseinrichtungen zwar sehr groß, beides hat jedoch in den vergangenen zehn Jahren vor dem Hintergrund der verstärkten Internationalisierung im Forschungstauchen und in der Unterwasserarchäologie stark nachgelassen. Zum Beispiel hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2012 zusätzlich zum traditionellen FT auch den European Scientific Diver (ESD) als ausreichende tauchsicherheitstechnische Qualifikation anerkannt um Forschungsarbeiten unter Wasser durchführen zu können. Darüber hinaus haben vor allem in England und Dänemark neu eingerichtete praxisorientierte Studiengänge für Unterwasserarchäologie und ein zunehmend wachsendes Angebot an internationalen Spezialkursen und summerschools zu unterwasserarchäologischen Themen dazu geführt, dass der AFT als nur in Deutschland gültige Qualifikation kaum noch nachgefragt wird.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat der VLA am 10.05.2015 in seiner Sitzung in Marburg beschlossen, sich vom Modell des AFT zu verabschieden und die Fortbildungs- und Prüfungsordnung zum AFT außer Kraft zu setzen.
Für die Kommission: Prof. Dr. Hauke Jöns, Niedersächsisches Institut für historische Küstenforschung