Stellungnahme der Kommission für Unterwasser- und Feuchtbodenarchäologie (KUFA) für den Verband der Landesarchäologien in der Bundesrepublik Deutschland zur Bergung von U 16
Wie zahlreiche Medienanstalten berichteten, ist am 31.08.2025 das deutsche Unterseeboot U 16 der kaiserlichen Marine (Baujahr 1911; Untergang 1919) aus der Elbe vor der zu Hamburg gehörenden Nordseeinsel Scharhörn durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe-Nordsee gehoben worden. Das U-Boot-Wrack ist dabei zerbrochen. Am 04.09. erfolgte die Bergung des zweiten Teils mitsamt Turm. Beide geborgenen Teile des historischen Fahrzeugs liegen aktuell in Cuxhaven und sollen verschrottet werden.
Die Hebung erfolgte im Zusammenhang mit der Elbvertiefung mit der Begründung der Gefahrenbeseitigung aus der Schifffahrtsstraße. In das langjährig geplante Projekt wurden die zuständigen Denkmalfachbehörden der beteiligten Bundesländer nicht einbezogen (im konkreten Fall des U-Bootes U 16 die Stadt Hamburg). Auch mit dem Eigner des U-Bootes, der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), gab es keine Abstimmung.
Wir als KUFA bewerten dieses Vorgehen nicht nur als rechtswidrig, sondern sind entsetzt über die bedenkenlose Zerstörung dieses maritimen Kulturdenkmales als bedeutenden Teil deutscher Geschichte.
In der Bundesrepublik wird der Denkmalschutz überall entsprechend der jeweiligen Landesgesetzgebung umgesetzt. Baumaßnahmen und andere Vorhaben, die archäologische Denkmale zerstören könnten, sind genehmigungspflichtig und ihr Erhalt wird durch Schutzmaßnahmen gewährleistet. Die Erhaltung vor Ort (in-situ) ist eines der wichtigsten Grundprinzipien des Denkmalschutzes – festgehalten in verschiedenen nationalen und internationalen Richtlinien und Gesetzen.
Über die besonderen Anforderungen des archäologischen Denkmalschutzes im Unterwasserbereich liegt ein Leitfaden vor. Auch wenn das Wrack ein mögliches Schifffahrtshindernis darstellt, hätte zunächst überprüft werden müssen, ob eine Erhaltung vor Ort möglich ist. Dies hätte nach vorangegangener Dokumentation z.B. durch ein Unterspülen und tiefer legen oder durch eine Verlegung des Wracks gewährleistet werden können.
Wären diese Maßnahmen aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht umsetzbar, so hätte eine Dokumentation durch archäologisches Fachpersonal stattfinden müssen. Eine vollständige 3D-Dokumentation des U-Bootes ist mit aktueller Technik problemlos möglich. Dadurch wäre das U-Boot zumindest digital erhalten, wenn eine Bergung notwendig und eine Konservierung aus Kostengründen nicht zu vertreten wäre.
U 16 war eines der frühen deutschen Unterseeboote, welches 1911 bei der Germania Werft in Kiel vom Stapel lief. Nach Kriegsbeginn führte es bis Oktober 1915 mehrere Feindfahrten durch und diente danach als Schulboot in Kiel. Im Februar 1919 versank es bei der Überführung durch einen Schlepper nach England. Zu diesem Zeitpunkt waren wahrscheinlich keine Menschen an Bord.
U 16 ist ein Einzelbau, welcher der U 13- Klasse folgte und durch die U 17-Klasse ersetzt wurde. Damit ist das U-Boot ein Denkmal, welches die Rolle der U-Bootwaffe im 1. Weltkrieg symbolisiert und sowohl aus technischen, als auch aus geschichtlichen Gründen einen hohen Denkmalwert besitzt. Darüber hinaus handelt es sich um einen singulären Fund – in keinem Museum weltweit ist ein reguläres deutsches U-Boot aus dem 1. Weltkrieg ausgestellt.
Erst vor kurzem wurde mit UC 71 ein vergleichbares Unterseeboot vor Helgoland unter Denkmalschutz gestellt und mit neuesten Methoden unterwasserarchäologisch dokumentiert. Die Ergebnisse stießen weltweit auf großes öffentliches Interesse und zeigen auf, welchen hohen Stellenwert das kulturelle Erbe unter Wasser besitzt.
Wir als KUFA fordern, dass die Verschrottung dieses einmaligen technischen und historischen Kulturerbes unverzüglich gestoppt wird. Das U-Boot muss untersucht und dokumentiert werden. Es sollte zumindest erwogen und mit verschiedenen Interessenvertretern (beispielsweise dem Deutschen Marinebund oder dem Volksbund für Kriegsgräberfürsorge) geprüft werden, ob eine Erhaltung der geborgenen Hälften oder einzelner Bauteile umsetzbar ist.
Literatur: