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Das Matronenheiligtum von Bad Münstereifel-Nöthen liegt im teilrekonstruierten Tempelbezirk in einem Waldgelände
Das Matronenheiligtum von Bad Münstereifel-Nöthen im teilrekonstruierten Tempelbezirk (Foto: Michael Thuns, © LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland)

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Vom 11. März 1980
Letzte berücksichtigte Änderung: § 2 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016

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