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Blick auf ein Getreidefeld aus der Luft. Die neolthische Kreisgrabenanlage von Kyhna, Kr. Nordsachsen, ist anhand der Bewuchsmerkmale im Getreide gut zu erkennen. Sie hat etwa 135 Durchmesser.
Die neolithische Kreisgrabenanlage Kyhna 3, Kr. Nordsachsen, ist anhand der Bewuchsmerkmale im Getreide gut zu erkennen. Sie hat etwa 135 m Durchmesser. (Foto: © Landesamt für Archäologie, R. Heynowski)

Denkmalschutzgesetz Sachsen

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Denkmalschutzgesetz – SächsDSchG)
Vom 3. März 1993
Letzte berücksichtigte Änderung: Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)

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