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Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte bei archäologischen Daten

Die AG „Recht“ (Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte der Datenweitergabe) beschäftigt sich im Rahmen des Themenbereiches „rechtliche und wirtschaftliche Aspekte (bzgl.) archäologischer Daten“ mit rechtlichen Fragen des Geodatenaustauschs bis hin zu Belangen von GDI-DE und INSPIRE.

Archäologischer Denkmalschutz und INSPIRE-Schutzgebiete

INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in the European Community) ist eine Initiative der europäischen Kommission und zielt auf den Ausbau einer europäischen Geodatenstruktur. Dazu liefert es eine Vielzahl von Richtlinien und Spezifikationen (zur Festlegung und Durchsetzung europäischer Umweltpolitik und anderer Gemeinschaftspolitiken). Hintergrund ist neben wirtschaftlichen Aspekten der Gedanke der Informationsfreiheit (Bedeutung transparenten Verwaltungshandelns und der Verfügbarkeit angemessener Informationen zu Themen von öffentlichem Interesse in einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft), Paradigmenwechsel vom „Amtsgeheimnis“ zu „grundsätzlich freiem Zugang“ zu behördlichen Informationen, wenn nicht schützenswerte oder höherwertige Interessen dagegensprechen.

Das wichtigste Dokument dazu ist die INSPIRE-Directive (Direktive 2007/2/EC vom 14.03.2007). Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, stufenweise interoperable Geobasisdaten (zunächst über Koordinatenreferenzsysteme, Geographische Gittersysteme, Geographische Namen, Verwaltungseinheiten, Adressen, Flurstücke, Verkehrs- und Gewässernetze) sowie Geofachdaten (zunächst über Schutzgebiete und Geologie) bereitzustellen.

Mit den „Data Specifications on Protected Sites“ wird ein direkter formeller Zusammenhang zwischen archäologischem Denkmalschutz und INSPIRE hergestellt. Dieser Zusammenhang sowie möglicherweise daraus folgende Konsequenzen für den archäologischen Denkmalschutz wurden in der AG Rechtliche Aspekte ausführlich untersucht. Die Ergebnisse wurden bei der INSPIRE-Klausurtagung des VLA im Herbst 2010 in Dresden vorgestellt. Chancen und Risiken, die sich aus dem INSPIRE-Prozess für die Archäologie ergeben, wurden hier in sachlicher Atmosphäre ausführlich diskutiert. INSPIRE wird mehrheitlich als Chance betrachtet, um die Wahrnehmung der Archäologie in der Öffentlichkeit zu verbessern und die öffentlichen Belange des Denkmalschutzes besser wahrnehmen zu können.

Die AG „Recht“ wird weiter zum Thema INSPIRE tätig sein, eigene Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und Empfehlungen zur Harmonisierung erarbeiten. Ziel ist es, die archäologischen Interessen auch bei INSPIRE optimal durchzusetzen.

Downloads:

Vorschläge zur INSPIRE-Metadaten-Harmonisierung (VLA)

Weiterführende Links:

INSPIRE-Webseite der EU
INSPIRE-Direktive
Geodateninfrastruktur Deutschland

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